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BArrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Ortenaukreis ist bemüht, Ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ortenau-tourismus.de.

Bitte beachten Sie: Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben in Bezug auf barrierefreie Webseiten ist derzeit noch nicht vollständig erfolgt. Wir arbeiten laufend daran und werden schnellstmöglich die noch fehlenden Informationen und Funktionen implementieren. Sie können uns über das Kontaktformular gerne entsprechende Hinweise geben.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem L-BGG und L-BGG-DVO vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

 

  • Auf fast allen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
     
  • Auf fast allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
     
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
     
  • Es gibt eine Seite ohne Titel.
     
  • Auf einzelnen Seiten ist keine Sprache im HTML hinterlegt.
     
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
     
  • Auf mehreren Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
     
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
     
  • Auf mehreren Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
     
  • Auf mehreren Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
     
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
     
  • Auf fast allen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.
     
  • Auf fast allen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
     
  • Auf einer Seite gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.
  •  
  • Es sind derzeit noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  •  
  • Verlinkungen auf Inhalte außerhalb von www.ortenau-tourismus.de können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind.

Diese Webseite wird derzeit noch weiter optimiert.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.02.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2026 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ortenau-tourismus.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Landratsamt Ortenaukreis
Tourismusabteilung
Badstraße 20
77652 Offenburg
landratsamt@ortenaukreis.de 
Tel.: 0781 805 0

Gerne können Sie uns die Mängel auch über das entsprechende Kontaktformular melden.

Falls der Landkreis Ortenaukreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg

Telefonisch ist Frau Diebold unter der Nummer 0781 805-9257 erreichbar

 

5. Schlichtungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Landeszentrum Barrierefreiheit: Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
post@barrierefreiheit.bwl.de 
https://barrierefreiheit-bw.de/

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. 

 

6. Disclaimer

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 24.02.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.