Der Landkreis Ortenaukreis ist bemüht, Ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ortenau-tourismus.de.
Bitte beachten Sie: Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben in Bezug auf barrierefreie Webseiten ist derzeit noch nicht vollständig erfolgt. Wir arbeiten laufend daran und werden schnellstmöglich die noch fehlenden Informationen und Funktionen implementieren. Sie können uns über das Kontaktformular gerne entsprechende Hinweise geben.
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem L-BGG und L-BGG-DVO vereinbar.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
Diese Webseite wird derzeit noch weiter optimiert.
Diese Erklärung wurde am 24.02.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2026 überprüft.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ortenau-tourismus.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Landratsamt Ortenaukreis
Tourismusabteilung
Badstraße 20
77652 Offenburg
landratsamt@ortenaukreis.de
Tel.: 0781 805 0
Gerne können Sie uns die Mängel auch über das entsprechende Kontaktformular melden.
Falls der Landkreis Ortenaukreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefonisch ist Frau Diebold unter der Nummer 0781 805-9257 erreichbar
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Landeszentrum Barrierefreiheit: Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
post@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 24.02.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.