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BArrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Ortenaukreis ist bemüht, Ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ortenau-tourismus.de.

Bitte beachten Sie: Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben in Bezug auf barrierefreie Webseiten ist derzeit noch nicht vollständig erfolgt. Wir arbeiten laufend daran und werden schnellstmöglich die noch fehlenden Informationen und Funktionen implementieren. Sie können uns über das Kontaktformular gerne entsprechende Hinweise geben.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

 Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        

  • Es sind derzeit noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Bei den Teaser ist bedingt durch die Hintergrundbilder der Kontrast zum verwendeten Schrift nicht sichergestellt.
  • Verlinkungen auf Inhalte außerhalb von www.ortenau-tourismus.de können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind.

Diese Webseite wird derzeit noch weiter optimiert.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.10.2020 erstellt.

Eine Bewertung der Webseite www.ortenau-tourismus.de ist noch nicht erfolgt. Dies wird jedoch schnellstmöglich nachgeholt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.12.2020 überprüft..

 

4. Rückmeldung, Kontaktangaben und Durchsetzungsverfahren


Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ortenau-tourismus.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Landratsamt Ortenaukreis
Tourismusabteilung
Badstraße 20
77652 Offenburg

Gerne können Sie uns die Mängel auch über das entsprechende Kontaktformular melden.

 

Falls der Landkreis Ortenaukreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg

Telefonisch ist Frau Diebold unter der Nummer 0781 805-9257 erreichbar

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.